"Richtiges Heiz- und Lüftungsverhalten"
Immobilienratgeber
Begriffserklärungen, Tipps & aktuelle Fakten rund um das Thema Immobilien.
Was benötige ich für...
...den Verkauf
einer Immobilie?
- Grundbuchauszug
- Energieausweis
- Grundrisse (bemaßt)
- Wohnflächenberechnung
- Baubeschreibung
- Baulastenauskunft
...den Kauf einer Immobilie?
- Finanzierungsbestätigung
- Personalausweis
- Steuer-ID
- Finanzierung
...eine Finanzierung?
- Einkommensnachweise
- Arbeitsvertrag
- Schufa Auskunft
- Eigenkapitalsnachweis
- Personalausweis / Pass
- Selbstauskunft
...die Bewertung
einer Immobilie?
Aufgrund der Komplexität einer Marktwert- einschätzung von Immobilien, raten wir Ihnen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei!
Begriffserklärungen
Hilfreiche Begriffserklärung rund um Immobilien.
Miteigentums- anteil (MEA)
Ein Miteigentumsanteil (MEA) bezieht sich auf den Anteil an einem Eigentumsobjekt, welches von mehreren Personen gemeinsam gehalten wird. Dies kann beispielsweise der Anteil an einem Mehrfamilienhaus, einer Wohnung, einem Grundstück oder einem Gebäude sein.
Der Miteigentumsanteil bestimmt die Rechte und Pflichten jedes Miteigentümers, wie z.B. das Recht auf Nutzung des Objekts oder die Pflicht zur Zahlung von Instandhaltungskosten. Alle Miteigentumsanteile sind in der Teilungserklärung festgelegt.
Teilungs- erklärung
Eine Teilungserklärung ist ein rechtliches Dokument, das die Aufteilung eines Grundstücks oder Gebäudes in mehrere Eigentumseinheiten regelt. Diese Einheiten können z.B. Wohnungen, Büros oder Ladengeschäfte sein.
In der Teilungserklärung werden die einzelnen Eigentumseinheiten beschrieben und die Anteile an gemeinschaftlichen Teilen, wie z.B. dem Treppenhaus oder dem Garten festgelegt. Auch die Nutzung und Instandhaltung dieser gemeinschaftlichen Teile wird in der Teilungserklärung geregelt.
Die Teilungserklärung bildet die Grundlage für die Bildung von Wohnungseigentum und regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer. Sie ist somit ein wichtiger Bestandteil bei der Entstehung von Eigentumswohnungen oder anderen Eigentumseinheiten und dient der Klarheit und Transparenz in Bezug auf die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer.
Sonder- nutzungsrecht
Das Sondernutzungsrecht bezeichnet das Recht einer Person oder mehreren Personen, einen bestimmten Teil eines gemeinschaftlichen Eigentums alleinig zu nutzen. Dabei handelt es sich meist um Flächen oder Räume, die zwar zum Gemeinschaftseigentum gehören, aber einem einzelnen Eigentümer für eine bestimmte Nutzung überlassen wurden.
Ein typisches Beispiel für ein Sondernutzungsrecht ist das Recht auf einen bestimmten Parkplatz auf einem Gemeinschaftsparkplatz oder das Recht auf eine Terrasse oder einen Gartenanteil bei einer Wohnung im Erdgeschoss. Das Sondernutzungsrecht ist dabei meist in der Teilungserklärung oder in einem Sondernutzungsvertrag genau geregelt und kann nicht ohne Zustimmung der anderen Eigentümer geändert werden.
Eigentümer- gemeinschaft
Eine Eigentümergemeinschaft besteht aus mehreren Personen, die gemeinsam Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes sind. Jeder Eigentümer hat einen Miteigentumsanteil an dem Objekt und gemeinsame Nutzungsrechte an den gemeinschaftlichen Teilen, wie z.B. dem Treppenhaus oder dem Garten. Die Eigentümergemeinschaft ist gemeinsam für die Verwaltung und Instandhaltung des Eigentums verantwortlich und trifft Entscheidungen in der Eigentümerversammlung.
Baulast
Eine Baulast ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Grundstückseigentümer und der Baubehörde, in der der Eigentümer sich verpflichtet, bestimmte Anforderungen zu erfüllen, die über die geltenden Bauvorschriften hinausgehen. Typischerweise kann dies die Verpflichtung beinhalten, bestimmte Flächen freizuhalten, Parkplätze bereitzustellen oder öffentliche Einrichtungen zu errichten. Die Baulast wird im Grundbuch eingetragen und gilt auch für zukünftige Eigentümer des Grundstücks.
Anliegerkosten- bescheinigung
Anliegerkosten sind die Kosten, die von den Anliegern einer Straße, eines Weges oder eines Platzes getragen werden müssen, wenn diese öffentliche Verkehrsflächen ausbauen oder erneuern lassen. Dabei handelt es sich um eine Form der Kostenumlage, bei der die Anlieger einen Anteil der Kosten übernehmen müssen, da sie von der Baumaßnahme unmittelbar profitieren. Anliegerkosten können je nach Art und Umfang der Baumaßnahme unterschiedlich hoch ausfallen und werden in der Regel von der Gemeinde oder Stadtverwaltung berechnet und erhoben.
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist ein dingliches Nutzungsrecht, das einem Erbbauberechtigten das Recht gibt, auf einem Grundstück eines anderen zu bauen und das Gebäude zu nutzen. Das Erbbaurecht wird meist für einen längeren Zeitraum, oft bis zu 99 Jahren, vereinbart. Für die Nutzung wird eine Erbpacht vom Erbbauberechtigten bezahlt.
Der Erbbauberechtigte hat dabei ähnliche Rechte und Pflichten wie ein Eigentümer, kann jedoch das Grundstück selbst nicht verkaufen oder belasten. Am Ende der Laufzeit des Erbbaurechts geht das Eigentum an Gebäude und Grundstück in der Regel wieder auf den ursprünglichen Eigentümer über. Der ursprüngliche Eigentümer muss das Gebäude für 2/3 des Verkehrswertes ablösen, andernfalls kann die Erbpacht auch neu verhandelt bzw. verlängert werden.
Baufenster
Ein Baufenster bezeichnet den bestimmten Bereich oder das bestimmte Grundstück, auf dem ein Bauvorhaben rechtlich zulässig ist. Es legt die genauen Grenzen fest, innerhalb derer ein Gebäude oder eine bauliche Anlage errichtet werden darf.
Das Baufenster wird in Bebauungsplänen oder Baugenehmigungen definiert und kann verschiedene Parameter umfassen, wie beispielsweise die maximale Höhe des Gebäudes, die zulässige Grundfläche, die Art der Nutzung oder bestimmte Abstandsregelungen zu anderen Gebäuden oder Grundstücksgrenzen.
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken und Immobilien festgehalten werden. Es dient der Dokumentation von Eigentumsverhältnissen, Belastungen und Rechten an Grundstücken.
Im Grundbuch sind unter anderem der Eigentümer des Grundstücks, mögliche Grundschulden oder Hypotheken, Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Wohnrechte und weitere Beschränkungen oder Belastungen eingetragen. Es bietet somit eine rechtssichere Grundlage für den Nachweis von Eigentumsverhältnissen und gibt Auskunft über mögliche Rechte oder Belastungen, die auf einem Grundstück ruhen.
Grundschuld
Eine Grundschuld ist eine Sicherheit für einen Kreditgeber, die auf einem Grundstück lastet. Sie wird ins Grundbuch eingetragen.
Die Grundschuld ermöglicht es dem Kreditgeber, im Falle einer Nichtzahlung des Kredits durch den Kreditnehmer das Grundstück zwangsversteigern zu lassen. Die Höhe der Grundschuld entspricht in der Regel der Kreditsumme. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Grundschuld unabhängig vom eigentlichen Darlehen existiert. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer auch nach vollständiger Tilgung des Kredits die Grundschuld löschen lassen muss, damit sie nicht mehr im Grundbuch eingetragen ist.
Darlehen / Kredit
Ein Darlehen ist eine Geldsumme, die von einem Kreditgeber an einen Kreditnehmer ausgeliehen wird. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, das geliehene Geld innerhalb eines vereinbarten Zeitraums zurückzuzahlen, oft mit Zinsen. Darlehen werden üblicherweise für verschiedene Zwecke aufgenommen, wie beispielsweise den Kauf einer Immobilie, den Erwerb eines Autos oder die Finanzierung von Bildungskosten. Die genauen Konditionen des Darlehens, wie Zinssatz, Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten, werden in einem Darlehensvertrag festgelegt.
monatliche Abtragung
Die monatliche Abtragung bezieht sich auf den Betrag, den eine Person regelmäßig jeden Monat zur Rückzahlung eines Darlehens leistet. Dieser Betrag umfasst in der Regel sowohl die Tilgung des Darlehens als auch die Zinsen. Durch die monatliche Abtragung wird das Darlehen schrittweise reduziert, bis es vollständig zurückgezahlt ist. Der genaue Betrag der monatlichen Abtragung hängt von Faktoren, wie dem Darlehensbetrag, dem Zinssatz, Darlehensart und der Laufzeit des Darlehens ab.
Exposé
Ein Exposé ist ein Dokument oder eine Präsentation, das Informationen über eine Immobilie enthält und potenziellen Käufern oder Mietern zur Verfügung gestellt wird.
Es dient dazu, das Objekt zu präsentieren und Interessenten einen Überblick über die wichtigsten Merkmale und Details der Immobilie zu geben.
Ein typisches Exposé für eine Immobilie enthält Informationen, wie die Lage des Objekts, die Größe und Aufteilung der Räume, Ausstattungsmerkmale, Energieeffizienz, Grundrisse, Fotos oder Visualisierungen der Immobilie sowie Angaben zum Kauf- oder Mietpreis und Kontaktdaten des Anbieters.
Maklervertrag
Ein Maklervertrag ist ein Vertrag, der zwischen einem Immobilienmakler und einem Auftraggeber, sei es ein Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie, abgeschlossen wird. Der Maklervertrag regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vereinbarungen zwischen den Parteien für die Vermittlung von Immobilien.
Im Maklervertrag werden typischerweise folgende Punkte festgelegt:
-
Aufgaben des Maklers: Die Rolle und Verantwortlichkeiten des Maklers, wie z.B. die Vermarktung der Immobilie, die Organisation von Besichtigungen, die Prüfung von Interessenten usw.
-
Provision: Die Höhe der Maklerprovision, die der Auftraggeber im Falle eines erfolgreichen Verkaufs oder einer erfolgreichen Vermietung der Immobilie an den Makler zahlen muss.
-
Laufzeit: Die Dauer des Maklervertrags, also den Zeitraum, für den der Makler das Recht hat, die Immobilie zu vermitteln.
-
Exklusivität: Ob der Makler exklusiv oder auch parallel zu anderen Maklern beauftragt wird.
-
Kündigung: Die Bedingungen und Fristen für eine mögliche Kündigung des Maklervertrags.
Der Maklervertrag ist ein wichtiges rechtliches Dokument, das die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt und sicherstellt, dass die Vermittlung der Immobilie in Übereinstimmung mit den vereinbarten Bedingungen erfolgt.
Maklercourtage
Die Maklercourtage ist eine Provision, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie erhält. Sie wird üblicherweise vom Verkäufer oder Vermieter der Immobilie gezahlt.
Die Höhe der Maklercourtage kann unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem regionalen Markt, der Art der Immobilie und den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Makler. In Deutschland bewegt sich die Maklercourtage oft zwischen 3% und 7% des Kauf- oder Mietpreises der Immobilie.
Marktwert- einschätzung
Eine Marktwerteinschätzung ist eine Bewertung oder Schätzung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie. Sie wird in der Regel von Immobilienexperten, wie Maklern oder Gutachtern, durchgeführt, um den realistischen Verkaufs- oder Kaufpreis einer Immobilie zu ermitteln.
Bei einer Marktwerteinschätzung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise die Lage der Immobilie, die Größe und Ausstattung, der Zustand des Gebäudes, vergleichbare Verkaufspreise ähnlicher Immobilien in der Umgebung sowie der aktuelle Immobilienmarkt.
Grunderwerbs-
steuer
Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien anfällt. Sie wird fällig, wenn das Eigentum an einem Grundstück oder einer Immobilie übertragen wird.
Die Höhe der Grunderwerbssteuer variiert in Deutschland je nach Bundesland. Jedes Bundesland hat das Recht, den Steuersatz selbst festzulegen. Der gängige Steuersatz liegt zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises oder des Wertes der Immobilie.
Die Grunderwerbssteuer wird üblicherweise vom Käufer der Immobilie gezahlt. Sie muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach Abschluss des Kaufvertrags entrichtet werden. Die genauen Regelungen zur Grunderwerbssteuer können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
Erbschafts- steuer
Die Erbschaftssteuer in Deutschland ist eine Steuer, die beim Erhalt von Vermögen durch eine Erbschaft oder Schenkung anfällt. Sie basiert auf dem Wert des übertragenen Vermögens und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser bzw. Schenker und dem Empfänger. Es gibt Freibeträge, bis zu denen keine Erbschaftssteuer anfällt. Die Steuer muss innerhalb einer bestimmten Frist beim Finanzamt angemeldet und entrichtet werden.
Für engere Verwandte, wie Ehepartner oder Kinder, gelten in der Regel höhere Freibeträge und niedrigere Steuersätze als für entferntere Verwandte oder Nicht-Verwandte. Die Steuersätze sind gestaffelt und erhöhen sich mit steigendem Wert des übertragenen Vermögens.
Steuerfreibeträge:
-
Ehepartner 500.000 €
-
Kinder, Stiefkinder, Enkel (sofern deren Eltern schon verstorben sind) 400.000 €
-
Alle Enkel (sofern deren Eltern noch leben) 200.000 €
-
Eltern und Großeltern (Erwerb von Todes wegen) 100.000 €
-
Eltern und Großeltern (Zuwendung unter Lebenden) 20.000 €
-
Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder, geschiedener Ehepartner 20.000 €
-
Alle übrigen Erben und Zuwendungsempfänger 20.000 €
Kauf-
nebenkosten
Kaufnebenkosten sind zusätzliche Kosten, die beim Kauf einer Immobilie neben dem eigentlichen Kaufpreis anfallen. Dazu gehören beispielsweise die Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Maklerprovision, Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls Kosten für eine Finanzierungsberatung und eine Gebäudeversicherung. Die Höhe der Kaufnebenkosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Kaufpreis, der Art des Kaufvertrags und der Höhe der Grunderwerbsteuer im jeweiligen Bundesland (3,5 bis 6,5%). Beim Hauskauf sollten die Kaufnebenkosten unbedingt berücksichtigt werden, um eine realistische Vorstellung der Gesamtkosten zu erhalten.
Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert eines Quadratmeter Landes in einer bestimmten Lage. Er wird von den Gutachterausschüssen der jeweiligen Gemeinden oder Landkreise ermittelt und dient als Orientierung für den Verkehrswert von Grundstücken.
Der Bodenrichtwert basiert auf realen Transaktionen ähnlicher Grundstücke in der Umgebung. Dabei werden Faktoren wie Lage, Größe, Bebaubarkeit, Erschließung und sonstige Eigenschaften berücksichtigt. Der Bodenrichtwert kann je nach Gebiet und Nachfrage stark variieren.
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